Durst 11/2019

Hauptgang  11 führt dazu, dass die Schere auch bei den Miet- zinsen aufgeht. Während die Mieten in Städten steigen, sinken sie auf dem Land. «Für einen Landgasthof ist heute ein Mietzins zwischen 6 und maximal 8% des Umsatzes üblich – in- klusive Wirtewohnung und Parkplätze», sagt RetoM. Grohmann und fügt an: «Egal, ob 0 oder 20%, ob städtischer Hotspot oder ländlich ge- legen – eines gilt immer: Der Mietzins muss langfristig wirtschaftlich tragbar sein.» Unterschiedliche Vermieter Genauso unterschiedlich wie die Gastronomie- betriebe sind auch die Vermieter. Auf der einen Seite gibt es die Grossunternehmen, die in neu- en Überbauungen vor allem an einer hohen Rendite interessiert sind, also an hohen Miet- zinsen. Sie vermieten meistens imRohbau. Reto M. Grohmann: «Die Bauherren neuer Siedlun- gen planen unten oft noch ein Restaurant ein und versprechen sich hohe Mieterträge. Ein solcher Gastronomiebetrieb ist meistens zum Scheitern verurteilt. Das kann höchstens für Take-away-Betriebe aufgehen.» Auf der anderen Seite gibt es die kleinen Ver- mieter, die zumBeispiel ein Haus geerbt haben, das auch ein Restaurant beinhaltet. Mit ihnen gilt es, gemeinsame Interessen zu entdecken und die Konditionen genau auszuhandeln. Gute Vermieter sind in der Regel Gemeinden und Kantone. Reto M. Grohmann: «Sie haben ein Interesse am langfristigen Erfolg und weniger an möglichst hohen Mietzinsen.» Abgrenzung: Ganz besonders wichtig ist die Abgrenzung von Gross- und Kleininventar. Während das Grossinventar gemietet wird, wird das Kleininventar gekauft. Das heisst: Der Mieter ist für den Ersatz des Kleininventars und den kleinen Unterhalt beider Inventare verant- wortlich, der Vermieter jedoch für den Ersatz des Grossinventars. Deshalb sollte im Vertrag ganz genau und detailliert aufgelistet werden, was man mietet und was man kauft. Im Inter- esse des Mieters ist es natürlich, dass mög- lichst alles Mietinventar ist. Beratung: Eine Betriebsübernahme ist eine komplexe Sache. Deshalb macht es Sinn, sich von einem professionellen Consulter beraten zu lassen, bevor man einen Vertrag unter- schreibt. Um Kosten zu sparen, kann man durchaus zuerst selbstständig auf die Suche gehen und Inserate schalten. Spätestens kurz vor Vertragsabschluss empfiehlt es sich aber, einen erfahrenen Berater zurate zu ziehen. Konzept: Was will ich mit meinem neuen Gastronomiebetrieb? Welches Zielpublikum spreche ich an? Wie kann ich meine Stärken am besten zum Tragen bringen? Bevor man eine Location sucht, sollte man ein klares Kon- zept haben. Wenn man dann Räumlichkeiten gefunden hat, kann man das Konzept immer noch den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Lage: Ja, die Lage ist wichtig für einenGastro­ nomiebetrieb, aber nicht das alleinige Kriteri- um. Es gilt, sie im Zusammenhang zu den erforderlichen Investitionen und Verpflich- tungen zu sehen, bevor man einen Betrieb übernimmt. Oft kann ein Konzept auch an ei- ner sogenannten B-Lage aufgehen, wo die Mietkonditionen wesentlich günstiger sind. Mietdauer: Eine Laufzeit unter fünf Jahren macht in der Regel keinen Sinn, denn je kürzer die Mietdauer ist, desto schneller muss man «Heute kann der Mietzins zwischen 0% und 20% des Umsatzes betragen.» Reto M. Grohmann Von A bis Z: Was es zu beachten gilt Vor Vertragsunterschrift Von A wie Abgrenzung von Gross- und Kleininventar über M wie Mietdauer bis Z wie Zustand des Mietobjekts: Diesen Punkten sollte man unbedingt Beachtung schenken, bevor man als Gastronom einen Mietvertrag für ein Lokal unterschreibt. als Gastronom die Investitionen abschreiben. Oft dauert ein Mietvertrag fünf Jahre, mit einer Option auf mindestens weitere fünf Jahre. Es empfiehlt sich, von Anfang an zu regeln, wie die Konditionen während der zweiten fünf Jahre aussehen, insbesondere ob der Mietzins er- höht werden kann oder nicht. Mietvertrag: Es führt immer wieder zu Pro­ blemen, wenn ein Mietvertrag irgendwie zu- sammengebastelt wird. Ambesten nimmt man den Mustervertrag von GastroSuisse. In die- sem ist alles geregelt, und das Individuelle kann ergänzt werden. Rohbaumiete: Vor allem in urbanen Über­ bauungen bieten Projektentwickler vermehrt Räumlichkeiten in Rohbaumiete an. Das heisst: Das ganze Inventar, oft bis hin zur Lüf- tung, muss auf eigene Kosten eingebaut wer- den. Wenn das Konzept dann nicht aufgeht und sich kein Nachmieter bzw. Käufer für das Inventar finden lässt, sind die Abschreiber riesig. Experten empfehlen Einzelgastrono- men deshalb, sich Rohbaumieten ganz genau zu überlegen. Diese seien eher etwas für Ket- ten und Marken. Verhandlung: Die Mietkonditionen und ins­ besondere der Zins dürfen ruhig hinterfragt werden. Laut Experten akzeptieren viele Gast- ronomen die vom Vermieter vorgegebenen Bedingungen, ohne zu verhandeln. Dabei gäbe es oft noch Spielraum, der sich über die Jahre auszahlen könne. Zustand: Während Wohnungsmieter vor der Vertragsunterschrift in der Regel jede Ecke ganz genau anschauen und alle Mängel im De- tail protokollieren, wird dies von Gastronomen oft vernachlässigt. Das kann dann amEnde des Mietverhältnisses zu Ärger führen. Deshalb sollte der Zustand des Miet- und des Kauf­ inventars detailliert protokolliert werden.

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