Durst 01/2018

Hauptgang  11 Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative Die eidgenössischen Räte haben Ende 2016 die Umsetzung der Masseneinwanderungs­ initiative beschlossen. Das verabschiedete Ge­ setz sieht einen sogenannten «Inländervorrang light» vor. Die Vernehmlassung lief bis Septem­ ber 2017. Der Bundesrat plant, die Verordnung Anfang 2018 zu verabschieden und über die In­ kraftsetzung zu entscheiden. Laut GastroSuisse verursacht das neue Ge­ setz für die Unternehmen «einen enormen bürokratischen Aufwand». Davon seien vor allem die KMU und insbesondere die gastge­ werblichen Betriebe betroffen. «Das perso­ nalintensive Gastgewerbe» so GastroSuisse, Der Bundesrat hatte lange am Verordnungs­ paket «Largo» gearbeitet, ehe das neue Lebensmittelrecht am 1. Mai 2017 in Kraft trat. Die Deklarationsvorschriften gelten nach ei­ ner Übergangsfrist von vier Jahren. Einst hatte «Largo» die Auszeichnung «Rostiger Para­ graph» für das «dümmste und unnötigste Ge­ setz» erhalten. Nach diversen Anpassungen ist das neue Lebensmittelrecht nun auch für GastroSuisse «akzeptabel». Das sollten Gastronomen beachten Laut GastroSuisse muss das Gastgewerbe vor allem folgende Neuerungen beachten: Herkunftsdeklaration (schriftl. Herkunfts­ deklaration von Zutaten): Neben der Herkunft Neues Lebensmittelgesetz von Fleisch muss künftig auch diejenige von Fisch deklariert werden. Deklaration von Allergenen: Die Auskunft über Allergene kann wie bisher mündlich er­ folgen, es muss allerdings schriftlich darauf hingewiesen werden. Die Angestellten müs­ sen entsprechend geschult sein und die Infor­ mationen zu Allergenen schriftlich vorliegen. Insekten: Mehlwürmer, Heimchen/Grillen und europäische Wanderheuschrecken sind ohne Bewilligung zugelassen. Sie müssen auch mit dem wissenschaftlichen Namen sowie einem Allergenhinweis gekennzeichnet wer­ den. Es dürfen nur Insekten aus einer Zucht verwendet werden. Diese müssen über einen angemessenen Zeitraum tiefgefroren und er­ hitzt werden oder einem anderen Verfahren unterzogen werden, das sicherstellt, dass vegetative Keime abgetötet werden. Mikrobiologische Beurteilung: Anstelle der bisher geltenden Grenz- und Toleranzwerte wurden neu Richtwerte eingeführt und in die «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe» (GVG) integriert. Ein Überschreiten der neuen Richtwerte wird durch den Vollzug grund­ sätzlich beanstandet. Interessensvertretung steht im Zentrum In den Reihen der National- und Ständeräte finden sich leider fast keine Hoteliers und Gastronomen, die ein Auge auf die Branchen­ tauglichkeit der Entscheidungen haben und ihre Expertise einbringen könnten. Umso wich­ tiger ist das wirtschaftspolitische Engagement des Verbandes. Durch ein politisches Früh­ warnsystem werden alle neuen Vernehmlas­ sungen, Gesetzesvorlagen und Parlaments­ vorstösse laufend beobachtet und bewertet. Dies ermöglicht eine proaktive Einflussnahme auf die Entscheidungen. Netzwerkpflege ist wichtig Neben der systematischen Bearbeitung der politischen Dossiers ist die Pflege des Netz­ werks zu den Parlamentariern, zur Bundes­ verwaltung und zu den Medien mindestens genauso wichtig. Vor jeder Parlamentssession bespricht GastroSuisse deshalb die für das Gastgewerbe relevanten Dossiers und die poli­ tischen Anliegen der Hotels und Restaurants mit der Parlamentarischen Gruppe Gastge­ werbe. In jährlichen Spitzentreffen mit allen Fraktionsparteien wird der Austausch über die politische Agenda verstetigt. Der Parlamentarier-Anlass von GastroSuisse während der Herbstsession ist mittlerweile zur sehr beliebten Institution geworden. Er bietet den National- und Ständeräten die Gelegenheit zum direkten Gespräch mit den Branchenver­ tretern in einer ungezwungenen Atmosphäre. Persönliche Kontakte sind entscheidend Die Verbandsspitze hat den direkten Draht zu vielen Entscheidungsträgern aus dem Natio­ nal- und dem Ständerat. Als Präsident vertrete ich während der Sessionen die Interessen der Betriebe im direkten Gespräch in der Wandel­ halle. Dieser persönliche Kontakt ist entschei­ dend dafür, dass die Anliegen der Branche Ge­ hör finden. Nicht selbstverständlich ist der direkte Draht zu Bundesräten. «muss schnell auf saisonale Schwankungen reagieren können.» Während der Vernehmlassung machte der Verband darauf aufmerksam, dass das Gast­ gewerbe «den Inländervorrang bereits jetzt lebt», weil es einfacher sei, Schweizerinnen und Schweizer einzustellen. Ausserdem habe man «einen Gesamtarbeitsvertrag mit einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn, der so­ wohl für heimische wie auch für ausländische Arbeitskräfte gilt». Weniger Aufwand, mehr Klarheit Was GastroSuisse besonders stört: «Die Um­ setzung der Masseneinwanderungsinitiative macht auch die Rekrutierung inländischer Arbeitskräfte aufwendiger. Zudem bestehen im Gesetz viele unklare Formulierungen, die in der Verordnung konkretisiert werden müs­ sen.» Deshalb setzt sich der Branchenver­ band auf bundespolitischer Ebene dafür ein, dass die Verordnung «den bürokratischen Aufwand verringert und mehr Klarheit für die Unternehmen bringt». «GastroSuisse setzt sich gegen einen bürokratischen Leerlauf bei der Stellenmeldepflicht ein.»

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